1. Öffnungszeiten:
Grundsätzlich ist der Campingplatz in der Zeit von Ende März bis Anfang November jährlich wiederkehrend geöffnet und in der übrigen Zeit geschlossen.
Ein Teilbereich des Campingplatzes wird außerhalb der Campingsaison als „Winter‑WoMo‑Hafen“ über eine separate Schranke betrieben. Die hierfür geltenden besonderen Nutzungsregeln sind auf der Homepage des Vermieters unter „Winter‑WoMo‑ Hafen“ einsehbar. Während der Campingsaison wird dieser Bereich regulär über die Hauptschranke bzw. Rezeption genutzt.
2. Preise und Zahlungsbedingungen:
Die jeweils gültigen Preise und Saisonzeiten des Vermieters sind auf unserer Homepage unter www.rosenfelder-strand.de einzusehen. Personenpreise beziehen sich auf das Alter zum Aufenthaltsbeginn, nicht zum Buchungszeitpunkt. Wasser- und Abwasser, WLAN und Duschen sind im Übernachtungspreis enthalten.
Zahlungsbedingungen für Standplätze / Mietbäder:
– Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 25% des Gesamtpreises fällig. Der Restbetrag ist bei Anreise an der Rezeption zu zahlen.
– Im Falle einer „kurzfristigen“ Buchung (10 Tage oder weniger vor Anreise) oder einer spontanen Anreise ohne Vorabbuchung ist der Gesamtbetrag bei Anreise an der Rezeption zu zahlen.
– Änderungen an einer Buchung (z.B. Änderung der Personenanzahl oder Aufenthaltsdauer) sind bis zur Anreise vor Zahlung des Gesamtbetrages möglich. 25% der zuvor getätigten Buchung sind in jedem Fall als Anzahlung zu leisten, auch dann, wenn sich durch die Änderungen ein geringerer Gesamtbetrag ergeben sollte.
– Möchte der Gast einen festen Standplatz buchen, ist dieses durch eine Zusatzgebühr von 5 €/Nacht möglich. Auch wenn ein bestimmter Standplatz an den Gast bestätigt wurde, kann es in seltenen Fällen betriebsbedingt zu einer Umbuchung kommen. In diesem Fall wird die Zusatzgebühr nicht erhoben.
Zahlungsbedingungen für Mietwohnwagen:
– Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 25% des Gesamtpreises fällig. Der Restbetrag ist bis 30 Tage vor Anreise zu zahlen.
– Bei Buchungen, die 40 bis 11 Tage vor Anreise erfolgen, ist der Gesamtbetrag mit Erhalt der Buchungsbestätigung fällig.
– Bei Buchungen, die 10 Tage oder weniger vor Mietbeginn erfolgen, ist der Gesamtbetrag bei Anreise an der Rezeption zu zahlen.
3. Anreise und Abreise
Bei unseren Mietunterkünften gilt als ein Miettag die Zeit von 15.00 Uhr bis 10.00 Uhr des folgenden Tages. Die Mietunterkunft kann am ersten Tag der Mietzeit ab 15.00 Uhr belegt werden und ist am Tage des Mietzeitendes bis 10.00 Uhr zu räumen.
Für unsere Stand- und Zeltplätze gilt als Miettag die Zeit von 15.00 Uhr bis 11.00 Uhr des folgenden Tages. Der Stand- oder Zeltplatz kann am ersten Tag der Mietzeit ab 15.00 Uhr belegt werden und ist am Tage des Mietzeitendes bis 11.00 Uhr zu räumen.
Je nach Auslastung und spezifischer Lage kann eine Anreise auch schon früher als zum Miettagsbeginn erfolgen – eine allgemeine Berechtigung dazu gibt es nicht. Erfolgt keine fristgerechte Rückgabe am Tage des vereinbarten Mietendes, können wir nach unserer Wahl den Preis für einen zusätzlichen Miettag erheben, die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Rechte bleibt vorbehalten.
4. Aufstellen von Wohnwagen, Zelten und Wohnmobilen
Das Aufstellen der Wohnwagen, Zelte und Wohnmobile kann von uns einheitlich geregelt werden, um Belangen der Sicherheit und Ordnung Rechnung zu tragen. Den Weisungen der Mitarbeiter ist Folge zu leisten. Wir behalten uns vor und sind berechtigt, dem Mieter einen anderen Standplatz zuzuweisen, wenn dies aus erheblichen Gründen (z.B. Brandschutz, Sicherheitsabstände) oder aus technischen Gründen notwendig ist. Die Umlegung muss jedoch für den Mieter zumutbar sein.
5. Mietgegenstand
Jeder Mieter und Mitreisende ist verpflichtet, den gemieteten Standplatz, das Mietobjekt sowie Eigentum der anderen Campingplatznutzer pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, Schäden, die er, seine Mitreisenden oder Besucher verursacht haben, uns zu melden und zu ersetzen.
6. Besucher
Die Nutzung des Standplatzes oder des Mietobjektes ist nur dem Mieter und seinen im Vertrag namentlich benannten Mitreisenden gestattet. Besucher sind vor dem Betreten der Anlage in der Rezeption anzumelden. Der Mieter hat für die Besucher ein gesondertes Entgelt zu entrichten, dessen Höhe der Preisliste zu entnehmen ist.
7. Ruhezeiten
In der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie von 22.30 Uhr bis 7.00 Uhr ist Ruhezeit. Die Schranke bleibt von 7.00 Uhr bis 22.30 Uhr durchgehend durchfahrbar.
8. Platzordnung
Der Mieter, Mitreisende und Gäste sind verpflichtet, die Platzordnung einzuhalten. Die Platzordnung ist in der Rezeption ausgehängt. Aus wichtigem Grunde, so z. B. bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Platzordnung, sind wir zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt.
9. Rückgabe
Der Standplatz bzw. das Mietobjekt ist am Abreisetag ordnungsgemäß und gereinigt zurückzugeben. Wir sind berechtigt, bei Schäden die zur Behebung erforderlichen Beträge zu verlangen.
10. Verspätete Anreise, Nichtanreise oder vorzeitige Abreise
Bei verspäteter Anreise, Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise sind wir rechtzeitig zu unterrichten. Sollte ein Standplatz/Mietwohnwagen nicht bis 09.00 Uhr des auf den vereinbarten Mietbeginn folgenden Tag vom Mieter belegt sein, behalten wir uns das Recht zu einer anderweitigen Vermietung vor. Zu einer anderweitigen Belegung sind wir jedoch nicht verpflichtet. Es gibt in keinem der Fälle ein Anrecht auf Erstattung nicht genutzter Leistungen oder Guthabenerstellungen.
11. Jugendliche
Für Buchungen gilt grundsätzlich ein Mindestalter von 18 Jahren. Minderjährige dürfen einen Standplatz oder eine Mietunterkunft nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten nutzen. In Ausnahmefällen und nach vorheriger Vereinbarung kann hiervon abgewichen werden. In diesen Fällen ist bei Anreise eine schriftliche (eigenhändig unterschriebene) Zustimmung der Erziehungsberechtigten, sowie einer Mobilfunknummer vorzulegen.
12. Stornierung
Sie haben das Recht, von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt bedarf der Schriftform (eine E-Mail an info@rosenfelder-strand.de ist ausreichend).
Es gelten folgende Rücktrittsregelungen für Standplätze und Mietbäder: Stornierungen..
– bis 120 Tage vor Mietbeginn: Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von 35 €;
– 119 bis 60 Tage vor Mietbeginn: Einbehaltung einer Stornierungsgebühr von 10 % des Gesamtbuchungsbetrages, mindestens jedoch 35 €;
– 59 bis 0 Tage vor Mietbeginn: Einbehaltung der gesamten Anzahlung (25 % des Gesamtbuchungsbetrages), mindestens jedoch 35 €;
Es gelten folgende Rücktrittsregelungen für Mietwohnwagen: Stornierungen..
– bis 120 Tage vor Mietbeginn: Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von 35 €;
– 119 bis 30 Tage vor Mietbeginn: Einbehaltung der gesamten Anzahlung (25 % des Gesamtbuchungsbetrages), mindestens jedoch 35 €;
– 29 bis 11 Tage vor Mietbeginn: Einbehaltung von 50 % des Gesamtbuchungsbetrages
– 10 Tage oder weniger vor Mietbeginn: Einbehaltung von 80 % des Gesamtbuchungsbetrages
Bei Stornierungen eines Standplatzes im Winter-WoMo-Hafen kann keine bereits bezahlte Übernachtungsgebühr ausgezahlt werden.
13. Reiserücktrittsabsicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Stand: 21.04.2026





